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Wir beraten Sie gerne. Das Büro ist ganzjährig besetzt.

Kontakt über:
KANUSTATION GRANZOW

Seestr. 11
17252 Mirow Ot Granzow

T. 039833 21800
info (@) sommerhof-granzow.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sommerhof Granzow

Rücktrittsbedingungen Schulfahrten/Gruppenreisen/Übernachtungen Sommerhof Granzow: 
Wir versuchen, Rücktritte von Reservierungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir folgende Kosten bei Rücktritten in Rechnung stellen müssen:
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei Stornierungen bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 25 %;
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 45 %; ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 60 %; ab dem 30. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.


1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag wird für die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow verbindlich.


2. Zahlung

Die Zahlung spätestens am Anreisetag bar fällig.
Bei Jugend- und Gruppenreisen ist mit Empfang der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Beginn der Tour, der Übernachtung, des Kurses oder der Mietzeit zu zahlen.


3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospektbeschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer
Homepage www.sommerhof-granzow.de unter Beachtung des Inhaltes der Bestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und
Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von dem Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow schriftlich bestätigt wurden.


Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur in vollem Umfang. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten.
Ein gültiges Ausweisdokument muss als Pfand hinterlegt werden. Für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Die Benutzung der Boote erfolgt aufeigene Gefahr. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Verlängerungen sind nur nach telefonischer Absprache möglich.
Ausgabe: entstprechend der Öffnungszeiten ab 09.00 Uhr, Rückgabe bis 18.30 Uhr jeweils an der Kanustation Granzow.


4. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und die von Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind, bleiben evtl. Gewährleistungsansprüche unberührt.


b) Die Regelung in 4. a) gilt nicht, wenn Leistungsänderungen aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen. Derartige Gründe können nur Unwetter oder
Windverhältnisse sein, die einen sicheren Betrieb der Boote gefährden.


5. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Kanustation Granzow/der Sommerhof Granzow Aufwendungsersatz nach
Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen (siehe oben).


6. Rücktritt und Kündigung durch die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow

a) Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann die Kanustation Granzow ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn zurücktreten.
In diesem Fall wird der gezahlte Vertragspreis in voller Höhe zurückerstattet.


7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer „höherer Gewalt“ erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen
eine nach § 638 Abs. 3 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.


8. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a)der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein. Kanustation Granzow haftet nicht für Angaben in
Orts- und Hotelprospekten.


b) Sind die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die Abhilfe besteht in einer Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.


c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow oder dem eingesetzten Betreuer anzuzeigen,
so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen.


d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 651 e BGB nur dann zu, wenn die Kanustation
Granzow (bzw. dem eingesetzten Betreuer) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt worden ist, wenn Abhilfe unmöglich oder von der Kanustation Granzow/Sommerhof
Granzow verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


e) Im Falle berechtigter Kündigung kann die Kanustation Granzow für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich
(vergleiche § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben.


9. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche und deliktische Haftungder Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow ist auf einen Betrag von 4.100,00 EUR beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn die Kanustation Granzow für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.


b) Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchst-summen gelten
jeweils je Kunde und Reise.


c) Dieder Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden
(z.B. Zeltplatzübernachtungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.


d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von 8. a) vorliegt, unberührt.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem
vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden
nicht einhalten konnte.


b) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich
vorgesehenen Ende der Reise.


c) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen
deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.


Allgemeines/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirk-samkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden
werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichtsstand für Klagen gegen dieKanustation Granzow/Sommerhof Granzow
ist Neustrelitz/Mecklenburg-Vorpommern.


Stand: 2.2021

 

Kanustation Granzow
Gruppenhaus Sommerhof Granzow
Seestr. 4
17252 Mirow OT Granzow

Telefon über Anschluss Kanustation-Granzow: 039833/ 2 18 00
Telefax: 039833/ 2 18 44

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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Bernd Itner, Seestr. 11, 17252 Mirow OT Granzow

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
07523400435

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Abs. 3 MDStV: 
Bernd Itner, Seestr. 11, 17252 Mirow OT Granzow

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