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Wie ein Murmeltier unter Mecklenburg's Sternen schlafen ... ohne astronomische Preise zu zahlen!

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Radfahren, Baden, Schwimmen, Wandern, Reiten, Go-Kart-Fahren, Inlineskaten, Rumschippern

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Selber lecker Kochen oder sich von uns verwöhnen lassen - wir machen alles möglich!

Klassenreise

Seit 27 Jahren am Start: Für Jugendgruppen & Schulklassen betreute Kanuprogramme

Kanufahren

Mecklenburgische Seenplatte: Eines der schönsten Paddelreviere Deutschlands entdecken!

Familientreffen

Gemeinsam mit der Familie und Freunden ein Wochenende verbringen und dabei unter einem Dach schlafen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sommerhof Granzow

Rücktrittsbedingungen Schulfahrten/Gruppenreisen/Übernachtungen Sommerhof Granzow: 
Wir versuchen, Rücktritte von Reservierungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir folgende Kosten bei Rücktritten in Rechnung stellen müssen:
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei Stornierungen bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 25 %;
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 45 %; ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 60 %; ab dem 30. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.


1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag wird für die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow verbindlich.


2. Zahlung

Die Zahlung spätestens am Anreisetag bar fällig.
Bei Jugend- und Gruppenreisen ist mit Empfang der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Beginn der Tour, der Übernachtung, des Kurses oder der Mietzeit zu zahlen.


3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospektbeschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer
Homepage www.sommerhof-granzow.de unter Beachtung des Inhaltes der Bestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und
Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von dem Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow schriftlich bestätigt wurden.


Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur in vollem Umfang. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten.
Ein gültiges Ausweisdokument muss als Pfand hinterlegt werden. Für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Die Benutzung der Boote erfolgt aufeigene Gefahr. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Verlängerungen sind nur nach telefonischer Absprache möglich.
Ausgabe: entstprechend der Öffnungszeiten ab 09.00 Uhr, Rückgabe bis 18.30 Uhr jeweils an der Kanustation Granzow.


4. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und die von Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind, bleiben evtl. Gewährleistungsansprüche unberührt.


b) Die Regelung in 4. a) gilt nicht, wenn Leistungsänderungen aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen. Derartige Gründe können nur Unwetter oder
Windverhältnisse sein, die einen sicheren Betrieb der Boote gefährden.


5. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Kanustation Granzow/der Sommerhof Granzow Aufwendungsersatz nach
Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen (siehe oben).


6. Rücktritt und Kündigung durch die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow

a) Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann die Kanustation Granzow ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn zurücktreten.
In diesem Fall wird der gezahlte Vertragspreis in voller Höhe zurückerstattet.


7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer „höherer Gewalt“ erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen
eine nach § 638 Abs. 3 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.


8. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a)der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein. Kanustation Granzow haftet nicht für Angaben in
Orts- und Hotelprospekten.


b) Sind die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die Abhilfe besteht in einer Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.


c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow oder dem eingesetzten Betreuer anzuzeigen,
so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen.


d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 651 e BGB nur dann zu, wenn die Kanustation
Granzow (bzw. dem eingesetzten Betreuer) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt worden ist, wenn Abhilfe unmöglich oder von der Kanustation Granzow/Sommerhof
Granzow verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


e) Im Falle berechtigter Kündigung kann die Kanustation Granzow für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich
(vergleiche § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben.


9. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche und deliktische Haftungder Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow ist auf einen Betrag von 4.100,00 EUR beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn die Kanustation Granzow für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.


b) Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchst-summen gelten
jeweils je Kunde und Reise.


c) Dieder Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden
(z.B. Zeltplatzübernachtungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.


d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von 8. a) vorliegt, unberührt.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem
vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden
nicht einhalten konnte.


b) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich
vorgesehenen Ende der Reise.


c) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen
deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.


Allgemeines/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirk-samkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden
werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichtsstand für Klagen gegen dieKanustation Granzow/Sommerhof Granzow
ist Neustrelitz/Mecklenburg-Vorpommern.


Stand: 2.2021

 

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Seestr. 4
17252 Mirow OT Granzow

Telefon über Anschluss Kanustation-Granzow: 039833/ 2 18 00
Telefax: 039833/ 2 18 44

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Impressum

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tausendseenverlag - Britta Meyer-Itner & Holger Bindseil Gbr

Hausordnung

Sommerhof Granzow - Gruppenhaus

Liebe Feriengäste!

Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung des Hauses helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.

Allgemein
Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.

Küche
Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen bitte im sauberen Zustand. Bitte trocknen Sie nach Gebrauch der Geschirrspüle das Geschirr ab, da es nicht mit klarem Wasser nachgespült wird.

Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Lüften
Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume besonders die Bäder ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen.

Sorgfaltspflicht
Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen. 

Entsorgung
Der Abfall wird nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Der Glascontainer befindet sich an der Kanustation. Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).

Reinigung
Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.

Ruhezeiten
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Im Garten ist es generell untersagt, Radios oder ähnliche elektronische Unterhaltungsgeräte zu spielen.

Raucher
Rauchen ist im Sommerhof Granzow nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Haus. Entsorgen Sie bitte die vollständig erkalteten Zigarettenreste in die Mülltonne.

Feuer/Feuerschale/Grillen
Offenes Feuer und Lagerfeuer sind auf dem Gelände des Sommerhofes generell verboten. Grillen ist gestattet, wenn die Waldbrandstufe dieses erlaubt, und wenn durch geeignete Unterlagen kein Schaden an der Grasnarbe angerichtet werden kann. Feuer kann in der Feuerschale unter Aufsicht entzündet werden. Der Grill bitte nach Gebraucht gesäubert in den Schuppen stellen.

Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache erlaubt. Die Tiere dürfen nicht in die Betten und müssen vor dem Betreten des Hauses bei Bedarf gesäubert werden.

Parkmöglichkeiten
Direkt auf dem Gelände Sommerhofes befindet sich ein ausgewiesener Parkplatz. Es kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht. Hinweis: In der Wendekehre vor dem Gelände herrscht absolutes Halteverbot.

Schlüssel
Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Der Gelbe Schlüssel ist für die Hauseingangstür, der silberne Schlüssel für die Zimmertüren. Die Schlüssel am Abgabetag an der Kanustation abgeben.

Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.

Aufladen von E-Autos
Es ist untersagt, Fahrzeuge am Sommerhof aufzuladen. Am Ortseingang von Granzow gibt es die Möglichkeit, an einer Ladesäule den Pkw wieder aufzuladen.

An- und Abreise
Die Anreise erfolgt nach Absprache ab 15.00 Uhr. Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste den Sommerhof bis spätestens 10.00.Uhr freizugeben. Bei Ihrer Abreise sollte der Sommerhof Besenrein hinterlassen werden. Bitte die Müllbehälter leeren.

 

Mit  Buchung des Sommerhofes Granzow gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Datenschutz + Nutzungsbedingungen

Gruppenhaus Sommerhof Granzow
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Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Quelle: https://www.e-recht24.de 

Nutzungsbedingungen

Die Nutzung der Website und der von der Sommerhof Granzow – Bernd Itner genannt – angebotenen Leistungen unterliegen den folgenden Nutzungsbedingungen:

Informationen auf der Website

Der Sommerhof Granzow – Bernd Itner bietet alle auf der Website zur Verfügung gestellten Allgemeinen Informationen einzig als Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind sämtliche Angaben auf der Website mit Ausnahme von Angaben, welche Reiseleistungen, Reisepreise und Steuern betreffen. Der Nutzer muss damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Er sollte sich deshalb mit den entsprechenden Institutionen oder Tourismusinformationsbüros in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen Informationen gewährleistet ist. Besonders in Bezug auf Erfordernisse betreffend der Wasserqualität, Waldbrandgefahr und somit bundeslandesspezifisch vorgegebenen Reiseinformationen, kann der Sommerhof Granzow – Bernd Itner die Aktualität von bundesländerspezifischen Informationen nicht garantieren. Für die Einhaltung solcher Vorgaben ist der Nutzer verantwortlich.

Erhebung und Verabreitung von Daten

Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Reservierung, machen. 

Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, deine Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie der Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht direkt mit deiner wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Site) fallen nicht darunter. Wenn Du aktiv über die Website reagierst, beispielsweise durch die Bestellung einer Broschüre oder das Buchen eines Aufenthaltes, werden die Angaben für die Bearbeitung Deines Wunsches verwendet. Deine Angaben werden in der Kundendatei des Sommerhofes/Kanustation Granzow – Bernd Itner gespeichert. Die Kundendatei wird zu Marketingzwecken verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der erforderlich ist oder  dies zu Abrechnungszwecken erforderlich.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Du deine Einwilligung zur Speicherung widerrufst, wenn der Zweck der Speicherung nicht mehr vorhanden ist oder wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfrage werden wir gerne Auskunft über die zu deiner Person gespeicherten Daten informieren.
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Wir sind bemüht, deine personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

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Fragen und Kommentare

Für Fragen, Wünsche oder Kommentare zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten des Sommerhofes/Kanustation Granzow – Bernd Itner. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sommerhof Granzow

Rücktrittsbedingungen Schulfahrten/Gruppenreisen/Übernachtungen Sommerhof Granzow: 
Wir versuchen, Rücktritte von Reservierungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir folgende Kosten bei Rücktritten in Rechnung stellen müssen: Bei Rücktritten bis vier Wochen vor Beginn des Reservierungszeitraumes berechnen wir Kosten in Höhe von 25% des Preises. Bei Rücktritten, bis acht Tagen vor Beginn des Reservierungszeitraumes berechnen wir Kosten in Höhe von 50% des Preises. Bei Rücktritten innerhalb der 8 Tage vor Beginn des Reservierungszeitraumes berechnen wir Kosten in Höhe von 90% des Preises. Ist ein Reiseverbot im Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Epidemie für die Region mecklenburgische Seenplatte ausgesprochen oder durch ein Erlass/Verordnung seitens der Behörden/Dachorganisation dem Kunden eine Anreise nicht möglich, ist ein Rücktritt generell kostenfrei.

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird für die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow verbindlich.

2. Zahlung

Die Zahlung spätestens am Anreisetag bar fällig.
Bei Jugend- und Gruppenreisen ist mit Empfang der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Beginn der Tour, der Übernachtung, des Kurses oder der Mietzeit zu zahlen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospektbeschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer Homepage www.sommerhof-granzow.de unter Beachtung des Inhaltes der Bestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von dem Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow schriftlich bestätigt wurden.

Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur in vollem Umfang. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Ein gültiges Ausweisdokument muss als Pfand hinterlegt werden. Für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Benutzung der Boote erfolgt aufeigene Gefahr. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Verlängerungen sind nur nach telefonischer Absprache möglich. Ausgabe: entstprechend der Öffnungszeiten ab 09.00 Uhr, Rückgabe bis 18.30 Uhr jeweils an der Kanustation Granzow.

4. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben evtl. Gewährleistungsansprüche unberührt.

b) Die Regelung in 4. a) gilt nicht, wenn Leistungsänderungen aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen. Derartige Gründe können nur Unwetter oder Windverhältnisse sein, die einen sicheren Betrieb der Boote gefährden.

5. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei derder Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Kanustation Granzow/der Sommerhof Granzow Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen (siehe oben).

6. Rücktritt und Kündigung durch die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow

a) Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann die Kanustation Granzow ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn zurücktreten. In diesem Fall wird der gezahlte Vertragspreis in voller Höhe zurückerstattet.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer „höherer Gewalt“ erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann die Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

8. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a)der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein. Kanustation Granzow haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten.

b) Sind die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in einer Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow oder dem eingesetzten Betreuer anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen.

d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 651 e BGB nur dann zu, wenn die Kanustation Granzow (bzw. dem eingesetzten Betreuer) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt worden ist, wenn Abhilfe unmöglich oder von der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

e) Im Falle berechtigter Kündigung kann die Kanustation Granzow für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vergleiche § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben.

9. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche und deliktische Haftungder Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow ist auf einen Betrag von 4.100,00 EUR beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn die Kanustation Granzow für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.

b) Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchst-summen gelten jeweils je Kunde und Reise.

c) Dieder Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Zeltplatzübernachtungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von 8. a) vorliegt, unberührt.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Kanustation Granzow/Sommerhof Granzow geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

c) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

Allgemeines/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirk-samkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichtsstand für Klagen gegen dieKanustation Granzow/Sommerhof Granzow ist Neustrelitz/Mecklenburg-Vorpommern.

Stand: 2.2021

 

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07523400435

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Abs. 3 MDStV: 
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